Hinhören — Handeln — Chancen nutzen.
Das Ehrenamt ist die Stütze unserer Gesellschaft. Daher arbeiten wir stetig daran ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen. Mit dem heute im Landtag beschlossenen Antrag gehen wir einen weiteren Schritt, indem wir das Zuwendungsrecht für zivilgesellschaftliche Akteure in Nordrhein-Westfalen vereinfachen und modernisieren.
Die Hälfte der Menschen in Nordrhein-Westfalen engagiert sich ehrenamtlich. Sie bereichern damit unsere Gesellschaft ungemein. Ihr Engagement macht einen entscheidenden Unterschied für den Zusammenhalt und verdient höchsten Respekt.
Wir wollen, dass sich mehr Menschen ehrenamtlich engagieren und die bürokratischen Hürden abbauen.
Bereits in der Vergangenheit haben wir ehrenamtlich Organisationen unterstützt, sei es durch Förderprogramme oder steuerliche Verbesserungen. Erst im August haben wir eine Initiative zur Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen und zur Anhebung von Freibeträgen und Pauschalen beim Bund gestartet. Die Vereinfachung des Zuwendungsrecht ist der nächste Schritt zur Unterstützung des Ehrenamtes.
Das Zuwendungsrecht in seiner gegenwärtigen Form stellt die Akteure vor bürokratische Hürden und erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand.
Wir werden daher das Zuwendungsrecht modernisieren, entbürokratisieren und vereinfachen, um insbesondere auch kleineren Organisationen die Möglichkeit zu geben öffentliche Gelder zu akquirieren.
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